FIA Vorfahrtservice GmbH & Co. KG · Langer Kornweg 30b · 65451 Kelsterbach,
Büro First Class Terminal · Flughafen Rhein-Main · Geb. 300, Raum 2002 · 60549 Frankfurt am Main,
Tel. +49-69-69020769 · E-Mail: info@fia-vorfahrtservice.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der FIA Vorfahrtservice GmbH & Co. KG (nachfolgend: FIA) und Gästen / Reisenden (m/w/d), die ihr Fahrzeug am Frankfurter Flughafen an die FIA übergeben um das Stellplatzmietangebot (Valet Parking“) von FIA in Anspruch zu nehmen (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen: Mieter).
1. Die AGB sind anwendbar auf den Rahmenvertrag, der mit der Registrierung des Nutzers mit FIA zustande kommt. Zusätzlich sind die AGB für den jeweils zustande kommenden Einzelmietvertrag anwendbar. Die AGB begründen noch keinen Anspruch auf Abschluss von Einzelmietverträgen.
2. FIA ist berechtigt, die AGB für künftige Geschäftsbeziehungen zu ändern, soweit Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsentscheidungen, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder Entwicklungen am Geschäftsmodell diese Änderungen erfordern und diese für den Nutzer zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Nutzer frühzeitig schriftlich über die FIA App oder per E-Mail bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Nutzer weder schriftlich noch per E-Mail innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber FIA widerspricht. Maßgebend ist der Absendezeitpunkt des Widerrufs. Auf die Form des Widerspruchs und die Folgen einer unterbliebenen Reaktion wird der Nutzer bei der Bekanntgabe von Änderungen durch FIA besonders hingewiesen.
I. Allgemeine Bestimmungen, Rahmenvertrag
1. Für die Anmietung eines Stellplatzes („Valet Parking“) ist zunächst der Abschluss eines Rahmenvertrages durch Registrierung des Mieters erforderlich.
2. Die Registrierung des Mieters erfolgt über die FIA App. Nach Eingabe der erforderlichen Daten muss der Mieter für den Abschluss des Rahmenvertrages und zur Beendigung des Registrierungsprozesses den Button „Konto einrichten“ oder einen sinngemäß vergleichbaren Button anklicken.
3. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass es sich bei der gegenüber FIA angegebenen Wohn- oder Geschäftsadresse stets um eine gültige Meldeadresse handelt. Zudem ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche weitere Daten, wie Email-Adresse, Mobilfunknummer, Kreditkartendaten oder Kontoverbindungsdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Andernfalls ist FIA berechtigt, das Konto zu sperren.
4. Für den zustande gekommenen Rahmenvertrag gelten die AGB in der vorliegenden Fassung, die jederzeit online abrufbar, speicherbar und ausdruckbar sind.
5. Um mehrfache Registrierungen zu vermeiden, wird dem Nutzer lediglich eine auf seinen Namen lautende Registrierung erlaubt. Eine Mehrfachanmeldung wird bei der Registrierung über eine Fehlermeldung oder in Textform durch E-Mail abgelehnt werden.
6. Mit der Registrierung des Mieters kommt ein Rahmenvertrag über die wiederkehrende Untervermietung eines Kraftfahrzeugstellplatzes (mittels jeweiligem Mietvertrag über einen Einstellplatz – „Valet Parking“) in einem öffentlichen Parkhaus sowie die Erbringung etwaig weiterer vom Auftraggeber persönlich bei Übergabe oder im Vorfeld über die FIA-App in Auftrag gegebener Dienstleistungen (z.B. Tanken, Reinigung und/oder Aufbereitungen des Fahrzeugs) an dem jeweils übergebenen, privaten Fahrzeug zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustande.
7. Bewachung und Verwahrung des Kraftfahrzeugs sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
8. Der Auftraggeber erkennt diese Geschäftsbedingungen an.
9. Der Auftragnehmer erstellt nach Übergabe des Fahrzeugs auf dem Vorfahrtsbereich des First Class Terminals ein manuelles oder elektronisches Übergabe-Protokoll und vermerkt auf diesem Protokoll den Fahrzeugzustand inklusive der evtl. am Fahrzeug vorhandenen sichtbaren Schäden. Festgestellte Schäden werden hierbei manuell oder mittels elektronischer Bilddatei archiviert.
II. FIA Account, persönliche PIN
1. Mit dem Zustandekommen des Rahmenvertrages erhält der Mieter Zugangsdaten zu seinem FIA-Account.
2. Die beim Registrierungsprozess vom Nutzer vorgegebene PIN gilt als FIA-PIN, mit der sich der Nutzer bei der Abholung seines Fahrzeugs authentifizieren kann.
3. Der Mieter darf die FIA-PIN und die Zugangsdaten seines FIA-Accounts nicht an Dritte weitergeben und muss diese sicher und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahren. Schriftliche Aufzeichnungen der PIN dürfen nicht im an FIA übergebenen Fahrzeug aufbewahrt werden. FIA wird den Nutzer in keinem Fall nach der FIA-PIN, Benutzername oder Passwort fragen.
4. Der Verlust von Zugangsdaten zur FIA App oder dem FIA-Account muss FIA unverzüglich mitgeteilt werden. Hierfür kann sich der Mieter während der Öffnungszeiten an die Service Hotline +49 69 69020769 oder jederzeit per E-Mail an info@fia-vorfahrtservice.de wenden.
5. Der FIA-Account ist nicht übertragbar und alle Rechte an dem Account erlöschen mit der Kündigung des Rahmenvertrages.
III. Laufzeit des Rahmenvertrages, Kündigung
1. Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des FIA Rahmenvertrags aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen bleibt unberührt.
3. Die Kündigung kann in Textform (bspw. E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
4. Mit Beendigung des Rahmenvertrages wird der elektronische Account des Mieters gesperrt.
5. Bei einer Sperrung des Accounts wird der Mieter unverzüglich hierüber per E-Mail oder Brief benachrichtigt.
IV. Zahlungsbedingungen, Zahlungsmittel, Rechnungsstellung
1. Die Überlassung des Stellplatzes sowie die Erbringung etwaig weiterer vom Auftragnehmer in Auftrag gegebener Dienstleistungen (z.B. Tanken, Reinigung und/oder Aufbereitung des Fahrzeugs etc.) sind entgeltpflichtig. Der Mietzins für den Stellplatz und das Entgelt für etwaige in Auftrag gegebene Zusatzleistungen im Rahmen des Valet Parking (z.B. Tanken, Reinigung und/oder Aufbereitung des Fahrzeugs), die Öffnungszeiten sowie mögliche Einschränkungen richten sich nach der im Internet jeweils veröffentlichten Hinweisen, Hinweisen bei Nutzung der FIA-App und der jeweils aktuellen Preisliste.
2. Der Mietpreis für den Stellplatz (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. für Dienstleistungen, Zustellungskosten, Flughafengebühren, etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten. Der Mietzins sowie die Vergütungen für sonstige Dienstleistungen sind zum Ende der Mietzeit zur Zahlung fällig.
3. Als Zahlungsmittel werden alle banküblichen Kreditkarten (keine Debitkarten und keine Maestro-Karten) akzeptiert.
4. Der Mieter ermächtigt FIA sowie deren Inkassobevollmächtigte / Zahlungsdienstleister unwiderruflich alle Mietpreise, Entgelte und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von dem bei Abschluss des Mietvertrages vom Mieter benannten bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel/Kreditkarte abzubuchen.
5. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen von FIA grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und FIA eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.
6. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird FIA die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
7. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern FIA nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder FIA die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.
8. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter FIA hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. FIA übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist FIA berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.
9. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von FIA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.
V. Vertragliche Beziehungen - Überlassungsbestimmungen
1. Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die - auch wiederholte - Überführung seines Fahrzeuges auf einen angemieteten Kraftfahrzeugstellplatz bzw. zwischen verschiedenen FIA Stellplätzen während einer Stellplatzmiete eine ihm von der Deutschen Lufthansa AG erbrachte Dienstleistung ist und diese Dienstleistung von FIA ausschließlich als Erfüllungsgehilfin der Deutschen Lufthansa AG erbracht wird. Folglich bestehen zwischen dem Mieter und FIA hinsichtlich der Überführung des auf dem jeweiligen Mietvertrag angegebenen Fahrzeugs auf den angemieteten Kfz-Stellplatz keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen. Dasselbe gilt für eine Überführung des Fahrzeugs zu dessen Bereitstellung bei Ankunft des Auftraggebers.
2. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen FIA und dem Mieter bestehen nur hinsichtlich der Untervermietung des Kraftfahrzeugstellplatzes und etwaig weiterer vom Mieter in Auftrag gegebener Dienstleistungen (z.B. Tanken, Inspektion, Reinigung und/oder Aufbereitung des Fahrzeugs).
3. Werden vom Mieter zusätzlich zum Untermietvertrag über den Kfz-Stellplatz in einem öffentlichen Parkhaus weitere Dienstleistungen in Auftrag gegeben (z.B. Inspektion, Reinigung und/oder Aufbereitung des Fahrzeugs, Laden von BEV), so genehmigt der Mieter FIA und deren Angestellten/Beauftragten gleichzeitig, mit seinem Fahrzeug zu bestimmten mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Einrichtungen (Tankstelle/Waschanlage/Ladestation etc.) zu fahren bzw. das Fahrzeug zu diesen Stellen zu transferieren.
4. Der Mieter ermächtigt FIA bezüglich etwaig in Auftrag gegebener Zusatzdienstleistungen (z.B. Reinigung und / oder Aufbereitung des Fahrzeugs) zur Untervertragsvergabe an Subunternehmer. FIA wählt diese Subunternehmer, insbesondere hinsichtlich Qualität der Dienstleistung und Versicherungsschutz der überlassenen Fahrzeuge, mit höchster Sorgfalt aus.
VI. Mietwagen
1. FIA nimmt Mietwagen nahezu aller Mietwagenfirmen am First Class Terminal entgegen und überführt diese im Auftrag des Nutzers/Mieters zu den jeweiligen Rückgabebereichen der Autovermietungen.
Hierbei gelten aktuelle Besonderheiten / Einschränkungen:
- Buchbinder-Mietwagen müssen vom Mieter persönlich und mit Unterschrift des Mieters bei Buchbinder in Terminal 2 zurückgeben werden.
- Europcar- / Avis-Mietwagen werden am Lufthansa First Class Terminal abgeholt, hierfür berechnet der jeweilige Mietwagen-Anbieter dem Mieter eine Abholgebühr.
2. Grundsätzlich gilt, dass der jeweilige Mietwagen von FIA ausschließlich als Erfüllungsgehilfin im Auftrag des Mieters bewegt wird. Folglich bestehen zwischen dem Mieter/Nutzer des Mietwagens und FIA hinsichtlich der Überführung des Mietwagens keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen. Es gelten die jeweiligen AGB der Mietwagen-Unternehmen hinsichtlich der Weitergabe des Mietwagens an Dritte.
3. Zur besonderen Beachtung: Die Weitergabe des Mietwagens an Dritte bzw. an andere als die im Mietvertrag vermerkten Fahrer kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!
VII. Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Parkhaus
1. FIA kann auf Kosten und Gefahr des Mieters das Fahrzeug gegebenenfalls umsetzen oder aus dem öffentlichen Parkhaus entfernen lassen, wenn das abgestellte Fahrzeug den Betrieb des öffentlichen Parkhauses gefährdet oder wesentlich behindert, z.B. durch einen undichten Tank und/oder Vergaser, oder das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist. Entstehende Unterstellungskosten bei Dritten sind dann vom Mieter zu ersetzen.
VIII. Rückgabe des Fahrzeugs
1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass FIA ihm seine Fahrzeug-Schlüssel im Rahmen des so genannten „Schlüssel-Safe - Systems zurückgibt. Dies bedeutet, dass der Mieter sich verpflichtet, bei Abholung des Fahrzeugs seine Kunden-/Kreditkarte bereit zu halten und diese zwecks Identifikation und Bestimmung des Zeitpunktes der Fahrzeug-Abholung in einen von FIA näher bezeichneten Prozess in den Schlüssel-Safe einzuführen, wonach ihm sein Fahrzeug-Schlüssel mitsamt Lageplan und Wegbeschreibung zu seinem Fahrzeug zugänglich gemacht wird.
2. Alternativ wird dem Mieter mittels SMS, Email oder über die FIA APP ein PIN zur Öffnung des Schlüssel-Safes übermittelt. Der Mieter erklärt sich in jedem Fall damit einverstanden, auf eine persönliche Fahrzeug-Rückübergabe durch FIA zu verzichten.
3. Das Fahrzeug des Mieters wird für die Abholung „just-in-time“ in das öffentliche Parkhausgebäude beim "Schlüssel-Safe"- System eingeparkt. Der Mieter ist deshalb verpflichtet, jede Flugumbuchung FIA unverzüglich über die APP, telefonisch oder per Email mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die Mitteilung oder erfolgt sie zu kurzfristig, kann es bei der Abholung des geparkten Fahrzeuges zu - außerhalb der Öffnungszeiten erheblichen - Verzögerungen kommen, für die FIA keine Haftung übernimmt.
4. Für Notfälle, in denen der Mieter seinen Fahrzeug-Schlüssel außerhalb der regulären Öffnungszeiten nicht aus dem "Schlüssel-Safe" entnehmen kann, unterhält FIA einen Notdienst. Dieser ist unter der am "Schlüssel-Safe" angegebenen Notdienst-Telefonnummer außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar. Dieser Service ist bei rein telefonischer Unterstützung kostenlos, bei notwendiger persönlicher Unterstützung vor Ort durch einen Bereitschaftsdienst-Mitarbeiter von FIA wird eine Notdienst-Gebühr in Höhe von pauschal 60 EUR brutto erhoben.
4. Kann die Rücknahme des Fahrzeugs nicht vom Mieter selbst durchgeführt werden oder ist eine vom Mieter mit der Abholung des Fahrzeugs beauftragte Person nicht in der Lage, das Fahrzeug über das Schlüssel-Safe-System in Empfang zu nehmen, so ist FIA berechtigt, auch während der Öffnungszeiten eine zusätzliche Aufwandsgebühr in Höhe von pauschal 25 Euro brutto in Rechnung zu stellen. Außerhalb der Öffnungszeiten gilt die Notdienst-Gebühr von pauschal 60 EUR brutto analog.
IX. Haftung des Auftragnehmers/FIA
1. FIA und ihre Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und leichte Fahrlässigkeit, für Letztere jedoch nur eingeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, die einen vorhersehbaren Schaden nach sich ziehen.
2. Soweit FIA ihre vertraglichen Leistungen infolge eines Arbeitskampfes, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, infrastrukturellen Einschränkungen am Flughafen Frankfurt oder anderer für FIA unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für FIA keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Das gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung durch einen Arbeitskampf verursacht wird, den FIA durch rechtswidrige Handlungen verschuldet hat.
3. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung unaufgefordert und sofort auf neue Schäden hin zu prüfen und offensichtliche Schäden unverzüglich, spätestens vor Verlassen des öffentlichen Parkhauses gegenüber FIA anzuzeigen.
4. Der vom Mieter angemietete Stellplatz befindet sich in einem öffentlichen Parkhaus. FIA haftet daher nicht für durch Dritte oder andere Mieter verursachte Schäden, bei Verstößen gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für das Abhandenkommen von Fahrzeugen und/oder deren Zubehör oder darin gelagerte Gegenstände.
X. Haftung des Mieters
Der Mieter benutzt das öffentliche Parkhaus auf eigene Gefahr. Er trägt das Risiko für von Dritten verursachten Schäden und / oder Diebstahl an / von seinem eingestellten Fahrzeug einschließlich des Zubehörs oder sonstiger Gegenstände an und im Fahrzeug.
1. Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen des Parkhauses zu beachten sowie die Anweisungen des Parkhauspersonals zu befolgen. Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Bestimmungen und Verkehrsschilder werden auf den Verkehr in dem öffentlichen Parkhaus angewandt und sind zu beachten. In dem öffentlichen Parkhaus darf nur Schritttempo gefahren werden.
In dem öffentlichen Parkhaus ist insbesondere nicht gestattet:
a. das Rauchen und/oder die Verwendung von Feuer oder offenem Licht,
b. die Vornahme von Arbeiten am Fahrzeug, insbesondere Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen oder außen / innen zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle abzulassen sowie Verunreinigungen zu verursachen,
c. das längere Laufenlassen und das Ausprobieren des Motors, das Hupen und die Belästigung Dritter durch Rauch und Geräusche,
d. das Betanken des Fahrzeuges,
e. das Entleeren von Aschenbechern und / oder Zurücklassen von anderen Abfällen sowie die Lagerung von Gegenständen in dem öffentlichen Parkhaus,
f. der Aufenthalt in dem öffentlichen Parkhaus oder im abgestellten Fahrzeug über die Zeit des reinen Abstell- und Abholvorganges hinaus,
g. das Abstellen eines Fahrzeuges mit undichtem Tank, Motor und/oder Vergaser sowie anderen, möglicherweise verschmutzenden oder gefährdenden Stoffen,
h. die Einstellung nicht zugelassener Fahrzeuge,
i. der Aufenthalt unberechtigter Personen.
Diese Auflistung ist nicht abschließend und wird durch die aktuellen AGBs des Parkhausbetreibers ergänzt.
XI. Einbeziehung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge
1. Mit Abgabe seines Fahrzeuges an FIA erklärt sich der Mieter mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ferner erklärt sich der Mieter mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge einverstanden, die die Parteien im Rahmen des Vorfahrt-Service am Lufthansa First-Class-Terminal Flughafen Frankfurt/Main über die Anmietung von Kraftfahrzeugstellplätzen und die Erbringung etwaig weiterer von FIA in Auftrag gegebener Dienstleistungen (z.B. Tanken, Inspektion, Reinigung und/oder Aufbereitung des Fahrzeugs) in abschließen.
XII. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main, November 2023